Mehr als Sport e.V.

Stand 21.05.2017

§1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr

    • Der Ver­ein führt den Namen “Mehr als Sport” (e.V.) mit Sitz in Ros­tock und ver­folgt aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke im Sin­ne des Abschnitts “Steu­er­be­güns­tig­te Zwe­cke” der Abgabenordnung.
    • Der Ver­ein soll in das Ver­eins­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Nach der Ein­tra­gung lau­tet der Name: “Mehr als Sport e.V.”
    • Das Geschäfts­jahr ist das Kalenderjahr.

§2 – Zweck des Vereins

  • Zweck des Ver­eins ist die För­de­rung des Sports, die För­de­rung von Gesund­heit und Wohl­be­fin­den, von Kunst und Kul­tur und die För­de­rung des bür­ger­li­chen Enga­ge­ments zuguns­ten gemein­nüt­zi­ger, mild­tä­ti­ger Zwe­cke. Die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den sowie das kul­tu­rel­le Niveau der Bevöl­ke­rung soll durch Kon­zep­te erhal­ten, geför­dert und ver­bes­sert wer­den. Der Mensch wird dahin­ge­hend unter­stützt, sein Leben durch geeig­ne­te Maß­nah­men, wie die des Spor­tes, gesund, pro­duk­tiv, krea­tiv, spi­ri­tu­ell und umwelt­ge­recht zu gestal­ten, um damit ein zufrie­de­nes Leben füh­ren zu können.
  • Der Sat­zungs­zweck wird ver­wirk­licht ins­be­son­de­re durch 
    1. Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung fach­über­grei­fen­der Ver­an­stal­tun­gen auf den Gebie­ten des Spor­tes, Heil­kun­de, Gesund­heits­pro­phy­la­xe, Bil­dung, Kul­tur und Geschich­te. Um das geis­tig- kul­tu­rel­le Niveau der Men­schen zu för­dern, wer­den fol­gen­de Maß­nah­men organisiert: 
      • För­de­rung im emo­tio­na­len Bereich:Autogenes Trai­ning um Stress abzu­bau­en im hek­ti­schen All­tag, Ängs­te über­win­den, Depres­sio­nen vor­beu­gen. Kör­per­li­che Erstar­kung und Gesun­dung durch sport­li­che Aktivitäten.Damit ver­bun­den sind auch regel­mä­ßi­ge Gesprä­che in Gesprächs­grup­pen. Per­sön­lich­keits­trai­ning für neu­es Selbst­be­wusst­sein als Basis für pri­va­ten und beruf­li­chen Erfolg.
      • För­de­rung im sozia­len Bereich:Gemeinsames Trai­ning, gemein­sa­me Akti­vi­tä­ten im Außen­be­reich Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Bewer­bungs­trai­ning für schlag­fer­ti­ge und siche­re Argu­men­ta­tio­nen, Tech­ni­ken für erfolg­rei­che Gesprächs­füh­run­gen ken­nen­ler­nen, aber auch zum Trai­ning für zwi­schen­mensch­li­che Beziehungen
      • För­de­rung im kogni­ti­ven Bereich:Erarbeitung von Übungsabläufen.
        Lite­ra­tur­aben­de, Vor­trä­ge zu den unter­schied­li­chen Themen…
    2. Umfas­sen­de Öffent­lich­keits­ar­beit (u.a. Work­shops, Aus­stel­lun­gen, Publi­ka­tio­nen) zur För­de­rung des Gesundheits‑, Wellness‑, Umwelt- und Kunst/​ Kul­tur­be­wusst­seins.
    3. Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Ver­ei­nen, Ver­bän­den, staat­lich und nicht­staat­li­chen Organisationen.

§3 – Selbstlosigkeit

Der Ver­ein ist selbst­los tätig. Er ver­folgt nicht in ers­ter Linie eigen­wirt­schaft­li­che Zwe­cke. Der Ver­ein ver­folgt aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke und ist nicht auf die Erzie­lung von Gewin­nen von Über­schüs­sen aus­ge­rich­tet. Die Mit­glie­der erhal­ten kei­ne Zuwen­dun­gen aus Mit­teln des Ver­ei­nes. Mit­tel des Ver­ei­nes wer­den nur für sat­zungs­mä­ßi­ge Zwe­cke ver­wen­det. Vor­han­de­ne Über­schüs­se wer­den zur För­de­rung des Ver­eins­zwe­ckes aus­ge­ge­ben, sofern nicht Rück­la­gen gebil­det wer­den. Über­schüs­se wer­den nicht aus­ge­schüt­tet. Mit­glieds­bei­trä­ge wer­den aus­schließ­lich für die Ver­wal­tungs­kos­ten aus­ge­ge­ben. Es wird kei­ne Per­son durch Aus­ga­ben, die dem Zweck des Ver­eins fremd sind, oder durch unver­hält­nis­mä­ßig hohe Ver­gü­tung begünstigt.

Die gesam­te Sat­zung kann vor Ort ein­ge­se­hen werden.

 

Allgemeine Geschäftsordnung für Fördermitglieder des Vereins
Mehr als Sport e.V.

§ 1 Rechtswirksamkeit

Jede För­der­mit­glied­schaft, sowie auch jede Kün­di­gung (in Text­form) der För­der­mit­glied­schaft einer Per­son, bedarf einer hand­schrift­li­chen Unter­zeich­nung des dazu­ge­hö­ri­gen Men­schen und erlangt nur durch die­se Unter­schrift sei­ne Rechtswirksamkeit.

§ 2 Gesundheitszustand

Jedes (Förder-)Mitglied ist ver­pflich­tet bei Abschluß der Mit­glied­schaft und/​oder wäh­rend die­ser dem Ver­ein alle Gesund­heits­schä­den zu offenbaren.

Den Mit­glie­dern wird ange­ra­ten, sich vor der ers­ten Nut­zung der Ver­eins­an­ge­bo­te einer ärzt­li­chen Kon­trol­le zu unterziehen.

§ 3 Gültigkeiten und Weisungsberechtigung

Jedes För­der­mit­glied darf die Ver­eins­räum­lich­kei­ten im Sin­ne der Sat­zung, zu den jewei­li­gen Öff­nungs­zei­ten nut­zen. Es gel­ten für alle Mit­glie­der die all­ge­mei­ne Geschäfts­ord­nung, die Bei­trags­ord­nung und die aktu­el­le Satzung.Trainer und Ange­stell­te sind in den Räum­lich­kei­ten des Ver­eins zu 100% wei­sungs­be­fugt. Es gilt bei Unwis­sen­heit die Trai­ner zu fra­gen bzw. den schrift­li­chen Anwei­sun­gen zu folgen.

§ 4 Kündigung

Eine Kün­di­gung muß frist­ge­recht 6 Wochen vor Mit­glied­schafts­en­de in Text­form ein­ge­gan­gen sein. Grund­sätz­lich und außer­or­dent­lich zählt bei per­sön­li­cher Abga­be, das Datum des Tages der Abga­be und bei Post­sen­dun­gen der Tag des Post­ein­wur­fes im Brief­kas­ten des Ver­eins. Aus dem Ein­gang beim Ver­ein Mehr als Sport e.V. ergibt sich die Rechtzeitigkeit.

Eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung und/​oder Ruhe­zeit wird mit dem Vor­stand bespro­chen und muß bei Schwan­ger­schaft oder Umzug durch offi­zi­el­le Doku­men­te (z. B. Mut­ter­pass, Ummel­dung) vom Mit­glied nach­ge­wie­sen wer­den. Die Kün­di­gungs­frist beträgt 6 Wochen. Eine Schwan­ger­schaft lässt auf Wunsch, die Jah­res­mit­glied­schaft zu einer tem­po­rä­ren (monat­li­chen) Mit­glied­schaft wer­den. Die Schwan­ge­re spricht mit dem Vor­stand über jeg­li­che Veränderungen.

Dem Ver­ein steht ein frist­lo­ses Kün­di­gungs­recht bei Ver­zug von Bei­trä­gen und Ver­stoß gegen die Haus­ord­nung zu.

§ 5 Miteinander

Für einen run­den, fai­ren und für alle Mit­glie­der ange­neh­mem Ablauf, sind bei der ermä­ßig­ten Mit­glied­schaft fol­gen­de Punkte/​Einschränkungen zu beach­ten (je nach Absprache).

  1. Nut­zung der Räum­lich­kei­ten – nur bis 16 Uhr
  2. kei­ne Kur­se – nur Gerätenutzung
  3. soll­ten Kur­se zu voll sein, dann selb­stän­dig auf ein ande­res Trai­ning aus­wei­chen (Schü­ler, Studenten)

Mit­glie­der ohne Ermä­ßi­gun­gen haben kei­ner­lei Einschränkungen.

§ 6 Ruhezeit, Verlängerung der Laufzeit und Krankheit

Das Mit­glied kann inner­halb eines Jah­res sei­ne Mit­glied­schaft für einen Monat ruhen las­sen bzw. die Kar­te und Nut­zung an einen ande­ren Men­schen über­tra­gen (Bei einer Über­tra­gung wird der Bei­trag nor­mal abge­bucht.). Eine beab­sich­tig­te Ruhe­zeit ist Mehr als Sport e.V. min­des­tens zehn (10) Werk­ta­ge vor Beginn der Ruhe­zeit in Text­form mit­zu­tei­len. Die mög­li­che Ruhe­zeit beläuft sich immer nur auf einen Kalen­der­mo­nat (vom ers­ten bis zum letz­ten Tag des Monats).In/für der Ruhe­zeit wird kein Bei­trag abge­bucht. Durch eine Ruhe­zeit ver­schiebt sich die mög­li­che Mit­glied­schaft um die Dau­er der Ruhezeit(en) auf einen ent­spre­chend spä­te­ren Zeit­punkt. Der Anspruch auf Ruhe­zeit besteht nicht bei einer bereits gekün­dig­ten Mitgliedschaft.

Wird die Mit­glied­schaft nicht 6 Wochen vor Ende der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit gekün­digt (sie­he §1 und §4), ver­län­gert sich die Mit­glied­schaft still­schwei­gend um den vor­he­ri­gen ver­ein­bar­ten Zeitraum.

Bei Krank­heit, die bis 6 Wochen dau­ert gibt es kei­ne Bei­trags­rück­erstat­tung. Bei Krank­heit län­ger als 6 Wochen gibt es ab der 7 Woche die Mög­lich­keit der Rück­erstat­tung des Mit­glieds­bei­tra­ges. Die Zeit, wird Ihnen gegen Vor­la­ge eines ärzt­li­chen Attes­tes am Ver­trags­en­de gut­ge­schrie­ben oder bei Ver­trags­ver­län­ge­rung bar ausgezahlt.

§ 7 Haftungsausschluss

Haf­tungs­aus­schluss besteht für gesund­heit­li­che Schä­den – kör­per­li­cher und geis­ti­ger Art, bei/​durch unsach­ge­mä­ßer Bedie­nung der Sport­ge­rä­te und für etwa­iges, nicht vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­schul­den von Mit­ar­bei­tern oder Erfül­lungs­ge­hil­fen des Vereins.

Die Beweis­last für die sach­ge­mä­ße Bedie­nung der Gerä­te obliegt den Benutzern.

§ 8 Hausordnung und Parkplatzregeln

Mehr als Sport e.V. ist berech­tigt eine ver­bind­li­che Haus­ord­nung auf­zu­stel­len. Die Haus­ord­nung ent­hält ins­be­son­de­re Regel­lun­gen für zuläs­si­ge Gerä­te- und Raum­nut­zung, sowie Ver­hal­tens­wei­sen und dient zur Wah­rung der Rech­te ande­rer Mit­glie­der (Rück­sicht­nah­me).

Der Park­platz ist für die Mit­glie­der kos­ten­frei nutz­bar aber aus­schließ­lich wäh­rend der Zeit in der sich das Mit­glied im Stu­dio auf­hält. Der Park­platz ist nach befah­ren und/​oder ver­las­sen mit der Ket­te in der Ein­fahrt zu ver­schlie­ßen. Die Park­kar­te des Ver­eins hat wäh­rend des Par­kens sicht­bar im Auto zu liegen.

§ 9 Mitgliederdaten, Änderungen und mögliche Lichtbildausweiskontrolle

Mit der Mit­glied­schaft erlau­be ich dem Ver­ein mei­ne persönlichen/​privaten Daten digi­tal zu spei­chern und stim­me bei Bedarf (Infor­ma­tio­nen und Lösun­gen) der Kon­takt­auf­nah­me durch den Ver­ein zu. Der Vor­stands­vor­sit­zen­de ist gleich­zei­tig der Daten­schutz­be­auf­trag­te. Es ist ver­bo­ten Daten an Drit­te wei­ter zu leiten!

Das Mit­glied hat jede Ände­rung sei­ner Daten (Adres­se, Fami­li­en­na­me, Bank­ver­bin­dung, Tele­fon, usw.) dem Ver­ein unver­züg­lich mitzuteilen.

Um sicher zu stel­len, dass die Mit­glieds­kar­te nur vom Mit­glied per­sön­lich genutzt wird, ist ein Licht­bild mit­zu­brin­gen oder die­ses vom Mit­glied selbst auf die Kar­te zu kleben.

§ 10 Schriftform und Sprache

Ände­run­gen und Ergän­zun­gen der Mit­glied­schaft bedür­fen immer der Text­form und hand­schrift­li­cher Unter­zeich­nung des Men­schen. Eine Umwand­lung in eine ande­re Mit­glied­schaft, lässt ab dem Tag der Umwand­lung die Lauf­zeit neu begin­nen (neu­er Ver­trag = neue Vertragslaufzeit).

Die Mit­glieds­ver­trags­spra­che ist deutsch.

§ 11 Einzugsermächtigung für SEPA Lastschriftverfahren

Das För­der­mit­glied erteilt Mehr als Sport e.V. ein schrift­li­ches Lastschriftmandat/​Einzugsermächtigung. Die Ein­zie­hung des monat­li­chen Mit­glieds­bei­tra­ges erfolgt vom 1. bis 5. eines jeden Monats. Das Mit­glied ist ver­pflich­tet, am SEPA Last­schrift­ver­fah­ren teil­zu­neh­men sofern nicht aus­drück­lich eine ande­re Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde.

Für die Kon­to­de­ckung haben das Mit­glied und/​oder der Kontoinhaber(in) die Ver­ant­wort­lich­keit. Sämt­li­che Rück­last­ge­büh­ren fal­len der Kontoinhaber(in) zur Last. Befin­det sich das Mit­glied schuld­haft in Zah­lungs­ver­zug, behält sich Mehr als Sport e.V., das Recht einer zweck­ent­spre­chen­den Rechts­ver­fol­gung, mit der Umla­ge der dazu ent­ste­hen­den Zusatz­kos­ten vor.

§ 12 Salvatorische Klausel

Die Unwirk­sam­keit einer oder meh­re­rer Ver­trags­be­din­gun­gen lässt die Gül­tig­keit der ande­ren unberührt.

§ 13 Gerichtsstand

Mehr als Sport e.V. ist nicht ver­pflich­tet und nicht bereit an einer Ver­an­stal­tung bei einem pri­va­ten Gericht oder einer Schlich­tungs­stel­le gemäß VSBG teil­zu­neh­men. Nur ein Staats­ge­richt oder der Uni­form Com­mer­cial Code (UCC) (deutsch: Ein­heit­li­ches Han­dels­ge­setz­buch) wird als Schlich­ter akzeptiert.

Janu­ar. 2020

 

Beitragsordnung des Mehr als Sport e.V.

Bei­trags­ord­nungs­fest­set­zung laut §4 Mit­glied­schaft (8.) Mitgliederbeiträge

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung des Ver­eins Mehr als Sport e.V. hat am 09. Juli fol­gend Bei­trags­ord­nung beschlos­sen §7 (3).

  1. Alle Vereinsmitglieder/​Fördermitglieder zah­len einen Mit­glieds­bei­trag. Der Mit­glieds­bei­trag wird monat­lich aber nach Abspra­che auch jähr­lich erho­ben. Ehren­mit­glie­der und akti­ve Mit­glie­der sind von der Bei­trags­zah­lung befreit.
  2. Die Bei­trä­ge wer­den jeweils zwi­schen dem ers­ten und drit­ten Werk­tag eines jeden Monats ein­ge­zo­gen. Für den monat­li­chen Ein­zug erteilt das jewei­li­ge Mit­glied dem Ver­ein hier­für ein SEPA-Lastschriftmandat.
  3. Der monat­li­che Bei­trag beträgt:
    a. nor­mal 59 Euro
    b. ermä­ßigt 43 Euro z.B. Schü­ler, Stu­den­tin­nen, Senioren
  4. Der Ver­ein erhebt je eine Auf­nah­me­ge­bühr von 50 Euro, die nach Auf­nah­me in den Ver­ein fäl­lig wird und im Last­schrift­ver­fah­ren ein­ge­zo­gen wird oder als Bar­zah­lung erfolgt.
  5. Die Erhe­bung von Umla­gen und/​oder Sach­leis­tun­gen muss von der Mit­glie­der­ver­samm­lung beschlos­sen werden.
  6. Alle Akti­ven Mit­glie­der ( nicht die För­der­mit­glie­der, die nur die Räum­lich­kei­ten und Ange­bo­te in den Öff­nungs­zei­ten nut­zen möch­ten ) müs­sen weh­rend Ihrer Mit­glied­schaft monat­lich 7 Stun­den Arbeit zum Erhalt und/​oder Pfle­ge der Ver­eins Ein­rich­tun­gen und Anla­gen erbrin­gen. Soll­te das Erbrin­gen der 7 Stun­den unmög­lich sein ist dies mit­zu­tei­len und Auf­ga­ben wer­den an ande­re Mit­glie­der münd­lich übergeben.
  7. Wird die Anzahl der Arbeits­stun­den trotz Bedarf unent­schul­digt nicht erfüllt, erhebt der Ver­ein pro nicht geleis­te­ter Stun­de einen Betrag von 20 Euro. Der even­tu­ell fäl­li­ge Betrag ist per Über­wei­sung, per Last­schrift­ein­zug oder Bar­zah­lung, im Fol­ge­mo­nat zu zahlen.
  8. Die­se Bei­trags­ord­nung kann bei Not­wen­dig­keit vom Vor­stand per Beschluss geän­dert wer­den. Ände­rungs­be­schlü­ße sind unver­bind­lich an alle Mit­glie­der wei­ter zu geben.
  9. Die­se Bei­trags­ord­nung ist der Sat­zung (auch jeder aus­ge­ge­be­nen) als Anla­ge anzuheften.

Beschlos­sen am 09. Juli 2019
i. V. Vorstand

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