Allgemeine Geschäftsordnung für Fördermitglieder
Allgemeine Geschäftsordnung für Fördermitglieder des Vereins Mehr als Sport e.V.
§1 Rechtswirksamkeit
Jede Fördermitgliedschaft, sowie auch jede Kündigung (in Textform) der Fördermitgliedschaft einer Person, bedarf einer handschriftlichen Unterzeichnung des dazugehörigen Menschen und erlangt nur durch diese Unterschrift seine Rechtswirksamkeit.
§2 Gesundheitszustand
Jedes (Förder-)Mitglied ist verpflichtet bei Abschluß der Mitgliedschaft und/oder während dieser dem Verein alle Gesundheitsschäden zu offenbaren.
Den Mitgliedern wird generell angeraten, sich vor der ersten Nutzung der Vereinsangebote einer ärztlichen Kontrolle zu unterziehen. Wenn der Verein es als notwendig ansieht, kann es auch zur Bedingung gemacht werden, um jede Gesundheitsgefährdung auszuschließen.
§3 Gültigkeiten und Weisungsberechtigung
Jedes Fördermitglied darf die Vereinsräumlichkeiten im Sinne der Satzung, zu den jeweiligen Öffnungszeiten nutzen. Es gelten für alle Mitglieder die allgemeine Geschäftsordnung, die Beitragsordnung und die aktuelle Satzung. Trainer und Angestellte sind in den Räumlichkeiten des Vereins zu 100% weisungsbefugt. Es gilt bei der geringsten Unsicherheit die Trainer zu fragen bzw. den schriftlichen Anweisungen zu folgen.
§4 Kündigung
Eine Kündigung muß fristgerecht 6 Wochen vor Mitgliedschaftsende in Textform eingegangen sein. Grundsätzlich und außerordentlich zählt bei persönlicher Abgabe, das Datum des Tages der Abgabe und bei Postsendungen der Tag des Posteinwurfes im Briefkasten des Vereins. Aus dem Eingang beim Verein Mehr als Sport e.V. ergibt sich die Rechtzeitigkeit.
Eine außerordentliche Kündigung und/oder Ruhezeit wird mit dem Vorstand besprochen und muß bei Schwangerschaft oder Umzug durch offizielle Dokumente (z. B. Mutterpass, Ummeldung) vom Mitglied nachgewiesen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Eine Schwangerschaft lässt auf Wunsch, die Jahresmitgliedschaft zu einer temporären (monatlichen) Mitgliedschaft werden. Die Schwangere spricht mit dem Vorstand über jegliche Veränderungen.
Dem Verein steht ein fristloses Kündigungsrecht bei Verzug von Beiträgen und Verstoß gegen die Hausordnung zu.
§5 Miteinander
Für einen runden, fairen und für alle Mitglieder angenehmem Ablauf, sind bei der ermäßigten Mitgliedschaft folgende Punkte/Einschränkungen zu beachten (je nach Absprache).
- Nutzung der Räumlichkeiten – nur bis 16 Uhr oder ohne Kurse
- sollten Kurse zu voll sein, dann selbständig auf ein anderes Training ausweichen (Schüler, Studenten)
Mitglieder ohne Ermäßigungen haben keinerlei Einschränkungen.
§6 Übertragung, Verlängerung der Laufzeit und Krankheit
Das Mitglied kann innerhalb eines Jahres seine Mitgliedschaft für mindestens einen Monat an einen anderen Menschen übertragen (Bei einer Übertragung wird der Beitrag normal abgebucht). Die Mitgliedskarte wird zur Nutzung übergeben, nachdem der Verein Mehr als Sport e.V. vorher schriftlich informiert wurde und die Daten in Textform ausgetauscht wurden. Der Anspruch auf Übertragung besteht auch bei einer bereits gekündigten Mitgliedschaft.
Wird die Mitgliedschaft nicht 6 Wochen vor Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt (siehe §1 und §4), verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um den vorherigen vereinbarten Zeitraum.
Bei Krankheit, die bis 6 Wochen dauert gibt es keine Beitragsrückerstattung. Bei Krankheit länger als 6 Wochen gibt es ab der 7 Woche die Möglichkeit der Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages. Die Zeit, wird Ihnen gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes am Vertragsende gutgeschrieben oder bei Vertragsverlängerung bar ausgezahlt.
§7 Haftungsausschluss
Haftungsausschluss besteht für gesundheitliche Schäden – körperlicher und geistiger Art, bei/durch unsachgemäßer Bedienung der Sportgeräte und für etwaiges, nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Vereins.
Die Beweislast für die sachgemäße Bedienung der Geräte obliegt den Benutzern.
§8 Hausordnung und Parkplatzregeln
Mehr als Sport e.V. ist berechtigt eine verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regellungen für zulässige Geräte- und Raumnutzung, sowie Verhaltensweisen und dient zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder (Rücksichtnahme).
Der Parkplatz ist für die Mitglieder kostenfrei nutzbar aber ausschließlich während der Zeit in der sich das Mitglied im Studio aufhält. Der Parkplatz ist nach befahren und/oder verlassen mit der Kette in der Einfahrt zu verschließen. Die Parkkarte des Vereins hat während des Parkens sichtbar im Auto zu liegen. Eine außerordentliche Nutzung ist vor Ort abzusprechen.
§9 Mitgliederdaten, Änderungen und mögliche Lichtbildausweiskontrolle
Mit der Mitgliedschaft erlaube ich dem Verein meine persönlichen/privaten Daten digital zu speichern und stimme bei Bedarf (Informationen und Lösungen) der Kontaktaufnahme durch den Verein zu. Der Vorstandsvorsitzende ist gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte. Es ist verboten Daten an Dritte weiter zu leiten!
Das Mitglied hat jede Änderung seiner Daten (Adresse, Familienname, Bankverbindung, Telefon, usw.) dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Um sicher zu stellen, dass die Mitgliedskarte nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, ist ein Lichtbild mitzubringen oder dieses vom Mitglied selbst auf die Karte zu kleben.
§10 Schriftform und Sprache
Änderungen und Ergänzungen der Mitgliedschaft bedürfen immer der Textform und handschriftlicher Unterzeichnung des Menschen. Eine Umwandlung in eine andere Mitgliedschaft, lässt ab dem Tag der Umwandlung die Laufzeit neu beginnen (neuer Vertrag = neue Vertragslaufzeit).
Die Mitgliedsvertragssprache ist deutsch.
§11 Einzugsermächtigung für SEPA Lastschriftverfahren
Das Fördermitglied erteilt Mehr als Sport e.V. ein schriftliches Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung. Die Einziehung des monatlichen Mitgliedsbeitrages erfolgt vom 1. bis 5. eines jeden Monats. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA Lastschriftverfahren teilzunehmen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Für die Kontodeckung haben das Mitglied und/oder der Kontoinhaber(in) die Verantwortlichkeit. Sämtliche Rücklastgebühren fallen der Kontoinhaber(in) zur Last. Befindet sich das Mitglied schuldhaft in Zahlungsverzug, behält sich Mehr als Sport e.V., das Recht einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, mit der Umlage der dazu entstehenden Zusatzkosten vor.
§12 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Punkte/Artikel der Geschäftsordnung lässt die Gültigkeit der anderen unberührt.
§13 Gerichtsstand
Mehr als Sport e.V. ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einer Veranstaltung bei einem privaten Gericht oder einer Schlichtungsstelle gemäß VSBG teilzunehmen. Nur ein Staatsgericht oder der Uniform Commercial Code (UCC) (deutsch: Einheitliches Handelsgesetzbuch) wird als Schlichter akzeptiert.
Die Geschäftsordnung wurde auf der Webseite des Vereins Mehr als Sport e.V. so wie in dessen Räumlichkeiten veröffentlicht.
16. Dezember 2023