Allgemeine Geschäftsordnung für Fördermitglieder des Vereins Mehr als Sport e.V.

§1 Rechts­wirk­sam­keit

Jede För­der­mit­glied­schaft, sowie auch jede Kün­di­gung (in Text­form) der För­der­mit­glied­schaft einer Per­son, bedarf einer hand­schrift­li­chen Unter­zeich­nung des dazu­ge­hö­ri­gen Men­schen und erlangt nur durch die­se Unter­schrift sei­ne Rechtswirksamkeit.

§2 Gesund­heits­zu­stand

Jedes (Förder-)Mitglied ist ver­pflich­tet bei Abschluß der Mit­glied­schaft und/​oder wäh­rend die­ser dem Ver­ein alle Gesund­heits­schä­den zu offenbaren.

Den Mit­glie­dern wird gene­rell ange­ra­ten, sich vor der ers­ten Nut­zung der Ver­eins­an­ge­bo­te einer ärzt­li­chen Kon­trol­le zu unter­zie­hen. Wenn der Ver­ein es als not­wen­dig ansieht, kann es auch zur Bedin­gung gemacht wer­den, um jede Gesund­heits­ge­fähr­dung auszuschließen.

§3 Gül­tig­kei­ten und Weisungsberechtigung

Jedes För­der­mit­glied darf die Ver­eins­räum­lich­kei­ten im Sin­ne der Sat­zung, zu den jewei­li­gen Öff­nungs­zei­ten nut­zen. Es gel­ten für alle Mit­glie­der die all­ge­mei­ne Geschäfts­ord­nung, die Bei­trags­ord­nung und die aktu­el­le Sat­zung. Trai­ner und Ange­stell­te sind in den Räum­lich­kei­ten des Ver­eins zu 100% wei­sungs­be­fugt. Es gilt bei der gerings­ten Unsi­cher­heit die Trai­ner zu fra­gen bzw. den schrift­li­chen Anwei­sun­gen zu folgen.

§4 Kün­di­gung

Eine Kün­di­gung muß frist­ge­recht 6 Wochen vor Mit­glied­schafts­en­de in Text­form ein­ge­gan­gen sein. Grund­sätz­lich und außer­or­dent­lich zählt bei per­sön­li­cher Abga­be, das Datum des Tages der Abga­be und bei Post­sen­dun­gen der Tag des Post­ein­wur­fes im Brief­kas­ten des Ver­eins. Aus dem Ein­gang beim Ver­ein Mehr als Sport e.V. ergibt sich die Rechtzeitigkeit.

Eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung und/​oder Ruhe­zeit wird mit dem Vor­stand bespro­chen und muß bei Schwan­ger­schaft oder Umzug durch offi­zi­el­le Doku­men­te (z. B. Mut­ter­pass, Ummel­dung) vom Mit­glied nach­ge­wie­sen wer­den. Die Kün­di­gungs­frist beträgt 6 Wochen. Eine Schwan­ger­schaft lässt auf Wunsch, die Jah­res­mit­glied­schaft zu einer tem­po­rä­ren (monat­li­chen) Mit­glied­schaft wer­den. Die Schwan­ge­re spricht mit dem Vor­stand über jeg­li­che Veränderungen.

Dem Ver­ein steht ein frist­lo­ses Kün­di­gungs­recht bei Ver­zug von Bei­trä­gen und Ver­stoß gegen die Haus­ord­nung zu.

§5 Mit­ein­an­der

Für einen run­den, fai­ren und für alle Mit­glie­der ange­neh­mem Ablauf, sind bei der ermä­ßig­ten Mit­glied­schaft fol­gen­de Punkte/​Einschränkungen zu beach­ten (je nach Absprache).

  1. Nut­zung der Räum­lich­kei­ten – nur bis 16 Uhr oder ohne Kurse
  2. soll­ten Kur­se zu voll sein, dann selb­stän­dig auf ein ande­res Trai­ning aus­wei­chen (Schü­ler, Studenten)

Mit­glie­der ohne Ermä­ßi­gun­gen haben kei­ner­lei Einschränkungen.

§6 Über­tra­gung, Ver­län­ge­rung der Lauf­zeit und Krankheit

Das Mit­glied kann inner­halb eines Jah­res sei­ne Mit­glied­schaft für min­des­tens einen Monat an einen ande­ren Men­schen über­tra­gen (Bei einer Über­tra­gung wird der Bei­trag nor­mal abge­bucht). Die Mit­glieds­kar­te wird zur Nut­zung über­ge­ben, nach­dem der Ver­ein Mehr als Sport e.V. vor­her schrift­lich infor­miert wur­de und die Daten in Text­form aus­ge­tauscht wur­den. Der Anspruch auf Über­tra­gung besteht auch bei einer bereits gekün­dig­ten Mitgliedschaft.

Wird die Mit­glied­schaft nicht 6 Wochen vor Ende der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit gekün­digt (sie­he §1 und §4), ver­län­gert sich die Mit­glied­schaft still­schwei­gend um den vor­he­ri­gen ver­ein­bar­ten Zeitraum.

Bei Krank­heit, die bis 6 Wochen dau­ert gibt es kei­ne Bei­trags­rück­erstat­tung. Bei Krank­heit län­ger als 6 Wochen gibt es ab der 7 Woche die Mög­lich­keit der Rück­erstat­tung des Mit­glieds­bei­tra­ges. Die Zeit, wird Ihnen gegen Vor­la­ge eines ärzt­li­chen Attes­tes am Ver­trags­en­de gut­ge­schrie­ben oder bei Ver­trags­ver­län­ge­rung bar ausgezahlt.

§7 Haf­tungs­aus­schluss

Haf­tungs­aus­schluss besteht für gesund­heit­li­che Schä­den – kör­per­li­cher und geis­ti­ger Art, bei/​durch unsach­ge­mä­ßer Bedie­nung der Sport­ge­rä­te und für etwa­iges, nicht vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­schul­den von Mit­ar­bei­tern oder Erfül­lungs­ge­hil­fen des Vereins.

Die Beweis­last für die sach­ge­mä­ße Bedie­nung der Gerä­te obliegt den Benutzern.

§8 Haus­ord­nung und Parkplatzregeln

Mehr als Sport e.V. ist berech­tigt eine ver­bind­li­che Haus­ord­nung auf­zu­stel­len. Die Haus­ord­nung ent­hält ins­be­son­de­re Regel­lun­gen für zuläs­si­ge Gerä­te- und Raum­nut­zung, sowie Ver­hal­tens­wei­sen und dient zur Wah­rung der Rech­te ande­rer Mit­glie­der (Rück­sicht­nah­me).

Der Park­platz ist für die Mit­glie­der kos­ten­frei nutz­bar aber aus­schließ­lich wäh­rend der Zeit in der sich das Mit­glied im Stu­dio auf­hält. Der Park­platz ist nach befah­ren und/​oder ver­las­sen mit der Ket­te in der Ein­fahrt zu ver­schlie­ßen. Die Park­kar­te des Ver­eins hat wäh­rend des Par­kens sicht­bar im Auto zu lie­gen. Eine außer­or­dent­li­che Nut­zung ist vor Ort abzusprechen.

§9 Mit­glie­der­da­ten, Ände­run­gen und mög­li­che Lichtbildausweiskontrolle

Mit der Mit­glied­schaft erlau­be ich dem Ver­ein mei­ne persönlichen/​privaten Daten digi­tal zu spei­chern und stim­me bei Bedarf (Infor­ma­tio­nen und Lösun­gen) der Kon­takt­auf­nah­me durch den Ver­ein zu. Der Vor­stands­vor­sit­zen­de ist gleich­zei­tig der Daten­schutz­be­auf­trag­te. Es ist ver­bo­ten Daten an Drit­te wei­ter zu leiten!

Das Mit­glied hat jede Ände­rung sei­ner Daten (Adres­se, Fami­li­en­na­me, Bank­ver­bin­dung, Tele­fon, usw.) dem Ver­ein unver­züg­lich mitzuteilen.

Um sicher zu stel­len, dass die Mit­glieds­kar­te nur vom Mit­glied per­sön­lich genutzt wird, ist ein Licht­bild mit­zu­brin­gen oder die­ses vom Mit­glied selbst auf die Kar­te zu kleben.

§10 Schrift­form und Sprache

Ände­run­gen und Ergän­zun­gen der Mit­glied­schaft bedür­fen immer der Text­form und hand­schrift­li­cher Unter­zeich­nung des Men­schen. Eine Umwand­lung in eine ande­re Mit­glied­schaft, lässt ab dem Tag der Umwand­lung die Lauf­zeit neu begin­nen (neu­er Ver­trag = neue Vertragslaufzeit).

Die Mit­glieds­ver­trags­spra­che ist deutsch.

§11 Ein­zugs­er­mäch­ti­gung für SEPA Lastschriftverfahren

Das För­der­mit­glied erteilt Mehr als Sport e.V. ein schrift­li­ches Lastschriftmandat/​Einzugsermächtigung. Die Ein­zie­hung des monat­li­chen Mit­glieds­bei­tra­ges erfolgt vom 1. bis 5. eines jeden Monats. Das Mit­glied ist ver­pflich­tet, am SEPA Last­schrift­ver­fah­ren teil­zu­neh­men, sofern nicht aus­drück­lich eine ande­re Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde.

Für die Kon­to­de­ckung haben das Mit­glied und/​oder der Kontoinhaber(in) die Ver­ant­wort­lich­keit. Sämt­li­che Rück­last­ge­büh­ren fal­len der Kontoinhaber(in) zur Last. Befin­det sich das Mit­glied schuld­haft in Zah­lungs­ver­zug, behält sich Mehr als Sport e.V., das Recht einer zweck­ent­spre­chen­den Rechts­ver­fol­gung, mit der Umla­ge der dazu ent­ste­hen­den Zusatz­kos­ten vor.

§12 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Die Unwirk­sam­keit einer oder meh­re­rer Punkte/​Artikel der Geschäfts­ord­nung lässt die Gül­tig­keit der ande­ren unberührt.

§13 Gerichts­stand

Mehr als Sport e.V. ist nicht ver­pflich­tet und nicht bereit an einer Ver­an­stal­tung bei einem pri­va­ten Gericht oder einer Schlich­tungs­stel­le gemäß VSBG teil­zu­neh­men. Nur ein Staats­ge­richt oder der Uni­form Com­mer­cial Code (UCC) (deutsch: Ein­heit­li­ches Han­dels­ge­setz­buch) wird als Schlich­ter akzeptiert.

 

Die Geschäfts­ord­nung wur­de auf der Web­sei­te des Ver­eins Mehr als Sport e.V. so wie in des­sen Räum­lich­kei­ten veröffentlicht.

16. Dezem­ber 2023

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner