Satzung des Vereins
Mehr als Sport e.V.
Stand 21.05.2017
§1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr
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- Der Verein führt den Namen “Mehr als Sport” (e.V.) mit Sitz in Rostock und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name: “Mehr als Sport e.V.”
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 – Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden, von Kunst und Kultur und die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke. Die Gesundheit und das Wohlbefinden sowie das kulturelle Niveau der Bevölkerung soll durch Konzepte erhalten, gefördert und verbessert werden. Der Mensch wird dahingehend unterstützt, sein Leben durch geeignete Maßnahmen, wie die des Sportes, gesund, produktiv, kreativ, spirituell und umweltgerecht zu gestalten, um damit ein zufriedenes Leben führen zu können.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Organisation und Durchführung fachübergreifender Veranstaltungen auf den Gebieten des Sportes, Heilkunde, Gesundheitsprophylaxe, Bildung, Kultur und Geschichte. Um das geistig- kulturelle Niveau der Menschen zu fördern, werden folgende Maßnahmen organisiert:
- Förderung im emotionalen Bereich:Autogenes Training um Stress abzubauen im hektischen Alltag, Ängste überwinden, Depressionen vorbeugen. Körperliche Erstarkung und Gesundung durch sportliche Aktivitäten.Damit verbunden sind auch regelmäßige Gespräche in Gesprächsgruppen. Persönlichkeitstraining für neues Selbstbewusstsein als Basis für privaten und beruflichen Erfolg.
- Förderung im sozialen Bereich:Gemeinsames Training, gemeinsame Aktivitäten im Außenbereich Kommunikations- und Bewerbungstraining für schlagfertige und sichere Argumentationen, Techniken für erfolgreiche Gesprächsführungen kennenlernen, aber auch zum Training für zwischenmenschliche Beziehungen
- Förderung im kognitiven Bereich:Erarbeitung von Übungsabläufen.
Literaturabende, Vorträge zu den unterschiedlichen Themen…
- Umfassende Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Workshops, Ausstellungen, Publikationen) zur Förderung des Gesundheits‑, Wellness‑, Umwelt- und Kunst/ Kulturbewusstseins.
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden, staatlich und nichtstaatlichen Organisationen.
- Organisation und Durchführung fachübergreifender Veranstaltungen auf den Gebieten des Sportes, Heilkunde, Gesundheitsprophylaxe, Bildung, Kultur und Geschichte. Um das geistig- kulturelle Niveau der Menschen zu fördern, werden folgende Maßnahmen organisiert:
§3 – Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen von Überschüssen ausgerichtet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Mittel des Vereines werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Vorhandene Überschüsse werden zur Förderung des Vereinszweckes ausgegeben, sofern nicht Rücklagen gebildet werden. Überschüsse werden nicht ausgeschüttet. Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für die Verwaltungskosten ausgegeben. Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt.
Die gesamte Satzung kann vor Ort eingesehen werden.
Allgemeine Geschäftsordnung für Fördermitglieder des Vereins
Mehr als Sport e.V.
§ 1 Rechtswirksamkeit
Jede Fördermitgliedschaft, sowie auch jede Kündigung (in Textform) der Fördermitgliedschaft einer Person, bedarf einer handschriftlichen Unterzeichnung des dazugehörigen Menschen und erlangt nur durch diese Unterschrift seine Rechtswirksamkeit.
§ 2 Gesundheitszustand
Jedes (Förder-)Mitglied ist verpflichtet bei Abschluß der Mitgliedschaft und/oder während dieser dem Verein alle Gesundheitsschäden zu offenbaren.
Den Mitgliedern wird angeraten, sich vor der ersten Nutzung der Vereinsangebote einer ärztlichen Kontrolle zu unterziehen.
§ 3 Gültigkeiten und Weisungsberechtigung
Jedes Fördermitglied darf die Vereinsräumlichkeiten im Sinne der Satzung, zu den jeweiligen Öffnungszeiten nutzen. Es gelten für alle Mitglieder die allgemeine Geschäftsordnung, die Beitragsordnung und die aktuelle Satzung.Trainer und Angestellte sind in den Räumlichkeiten des Vereins zu 100% weisungsbefugt. Es gilt bei Unwissenheit die Trainer zu fragen bzw. den schriftlichen Anweisungen zu folgen.
§ 4 Kündigung
Eine Kündigung muß fristgerecht 6 Wochen vor Mitgliedschaftsende in Textform eingegangen sein. Grundsätzlich und außerordentlich zählt bei persönlicher Abgabe, das Datum des Tages der Abgabe und bei Postsendungen der Tag des Posteinwurfes im Briefkasten des Vereins. Aus dem Eingang beim Verein Mehr als Sport e.V. ergibt sich die Rechtzeitigkeit.
Eine außerordentliche Kündigung und/oder Ruhezeit wird mit dem Vorstand besprochen und muß bei Schwangerschaft oder Umzug durch offizielle Dokumente (z. B. Mutterpass, Ummeldung) vom Mitglied nachgewiesen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Eine Schwangerschaft lässt auf Wunsch, die Jahresmitgliedschaft zu einer temporären (monatlichen) Mitgliedschaft werden. Die Schwangere spricht mit dem Vorstand über jegliche Veränderungen.
Dem Verein steht ein fristloses Kündigungsrecht bei Verzug von Beiträgen und Verstoß gegen die Hausordnung zu.
§ 5 Miteinander
Für einen runden, fairen und für alle Mitglieder angenehmem Ablauf, sind bei der ermäßigten Mitgliedschaft folgende Punkte/Einschränkungen zu beachten (je nach Absprache).
- Nutzung der Räumlichkeiten – nur bis 16 Uhr
- keine Kurse – nur Gerätenutzung
- sollten Kurse zu voll sein, dann selbständig auf ein anderes Training ausweichen (Schüler, Studenten)
Mitglieder ohne Ermäßigungen haben keinerlei Einschränkungen.
§ 6 Ruhezeit, Verlängerung der Laufzeit und Krankheit
Das Mitglied kann innerhalb eines Jahres seine Mitgliedschaft für einen Monat ruhen lassen bzw. die Karte und Nutzung an einen anderen Menschen übertragen (Bei einer Übertragung wird der Beitrag normal abgebucht.). Eine beabsichtigte Ruhezeit ist Mehr als Sport e.V. mindestens zehn (10) Werktage vor Beginn der Ruhezeit in Textform mitzuteilen. Die mögliche Ruhezeit beläuft sich immer nur auf einen Kalendermonat (vom ersten bis zum letzten Tag des Monats).In/für der Ruhezeit wird kein Beitrag abgebucht. Durch eine Ruhezeit verschiebt sich die mögliche Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhezeit(en) auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Der Anspruch auf Ruhezeit besteht nicht bei einer bereits gekündigten Mitgliedschaft.
Wird die Mitgliedschaft nicht 6 Wochen vor Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt (siehe §1 und §4), verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um den vorherigen vereinbarten Zeitraum.
Bei Krankheit, die bis 6 Wochen dauert gibt es keine Beitragsrückerstattung. Bei Krankheit länger als 6 Wochen gibt es ab der 7 Woche die Möglichkeit der Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages. Die Zeit, wird Ihnen gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes am Vertragsende gutgeschrieben oder bei Vertragsverlängerung bar ausgezahlt.
§ 7 Haftungsausschluss
Haftungsausschluss besteht für gesundheitliche Schäden – körperlicher und geistiger Art, bei/durch unsachgemäßer Bedienung der Sportgeräte und für etwaiges, nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Vereins.
Die Beweislast für die sachgemäße Bedienung der Geräte obliegt den Benutzern.
§ 8 Hausordnung und Parkplatzregeln
Mehr als Sport e.V. ist berechtigt eine verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regellungen für zulässige Geräte- und Raumnutzung, sowie Verhaltensweisen und dient zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder (Rücksichtnahme).
Der Parkplatz ist für die Mitglieder kostenfrei nutzbar aber ausschließlich während der Zeit in der sich das Mitglied im Studio aufhält. Der Parkplatz ist nach befahren und/oder verlassen mit der Kette in der Einfahrt zu verschließen. Die Parkkarte des Vereins hat während des Parkens sichtbar im Auto zu liegen.
§ 9 Mitgliederdaten, Änderungen und mögliche Lichtbildausweiskontrolle
Mit der Mitgliedschaft erlaube ich dem Verein meine persönlichen/privaten Daten digital zu speichern und stimme bei Bedarf (Informationen und Lösungen) der Kontaktaufnahme durch den Verein zu. Der Vorstandsvorsitzende ist gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte. Es ist verboten Daten an Dritte weiter zu leiten!
Das Mitglied hat jede Änderung seiner Daten (Adresse, Familienname, Bankverbindung, Telefon, usw.) dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Um sicher zu stellen, dass die Mitgliedskarte nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, ist ein Lichtbild mitzubringen oder dieses vom Mitglied selbst auf die Karte zu kleben.
§ 10 Schriftform und Sprache
Änderungen und Ergänzungen der Mitgliedschaft bedürfen immer der Textform und handschriftlicher Unterzeichnung des Menschen. Eine Umwandlung in eine andere Mitgliedschaft, lässt ab dem Tag der Umwandlung die Laufzeit neu beginnen (neuer Vertrag = neue Vertragslaufzeit).
Die Mitgliedsvertragssprache ist deutsch.
§ 11 Einzugsermächtigung für SEPA Lastschriftverfahren
Das Fördermitglied erteilt Mehr als Sport e.V. ein schriftliches Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung. Die Einziehung des monatlichen Mitgliedsbeitrages erfolgt vom 1. bis 5. eines jeden Monats. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA Lastschriftverfahren teilzunehmen sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Für die Kontodeckung haben das Mitglied und/oder der Kontoinhaber(in) die Verantwortlichkeit. Sämtliche Rücklastgebühren fallen der Kontoinhaber(in) zur Last. Befindet sich das Mitglied schuldhaft in Zahlungsverzug, behält sich Mehr als Sport e.V., das Recht einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, mit der Umlage der dazu entstehenden Zusatzkosten vor.
§ 12 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Vertragsbedingungen lässt die Gültigkeit der anderen unberührt.
§ 13 Gerichtsstand
Mehr als Sport e.V. ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einer Veranstaltung bei einem privaten Gericht oder einer Schlichtungsstelle gemäß VSBG teilzunehmen. Nur ein Staatsgericht oder der Uniform Commercial Code (UCC) (deutsch: Einheitliches Handelsgesetzbuch) wird als Schlichter akzeptiert.
Januar. 2020
Beitragsordnung des Mehr als Sport e.V.
Beitragsordnungsfestsetzung laut §4 Mitgliedschaft (8.) Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederversammlung des Vereins Mehr als Sport e.V. hat am 09. Juli folgend Beitragsordnung beschlossen §7 (3).
- Alle Vereinsmitglieder/Fördermitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich aber nach Absprache auch jährlich erhoben. Ehrenmitglieder und aktive Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
- Die Beiträge werden jeweils zwischen dem ersten und dritten Werktag eines jeden Monats eingezogen. Für den monatlichen Einzug erteilt das jeweilige Mitglied dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Der monatliche Beitrag beträgt:
a. normal 59 Euro b. ermäßigt 43 Euro z.B. Schüler, Studentinnen, Senioren - Der Verein erhebt je eine Aufnahmegebühr von 50 Euro, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird oder als Barzahlung erfolgt.
- Die Erhebung von Umlagen und/oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Alle Aktiven Mitglieder ( nicht die Fördermitglieder, die nur die Räumlichkeiten und Angebote in den Öffnungszeiten nutzen möchten ) müssen wehrend Ihrer Mitgliedschaft monatlich 7 Stunden Arbeit zum Erhalt und/oder Pflege der Vereins Einrichtungen und Anlagen erbringen. Sollte das Erbringen der 7 Stunden unmöglich sein ist dies mitzuteilen und Aufgaben werden an andere Mitglieder mündlich übergeben.
- Wird die Anzahl der Arbeitsstunden trotz Bedarf unentschuldigt nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde einen Betrag von 20 Euro. Der eventuell fällige Betrag ist per Überweisung, per Lastschrifteinzug oder Barzahlung, im Folgemonat zu zahlen.
- Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Änderungsbeschlüße sind unverbindlich an alle Mitglieder weiter zu geben.
- Diese Beitragsordnung ist der Satzung (auch jeder ausgegebenen) als Anlage anzuheften.
Beschlossen am 09. Juli 2019
i. V. Vorstand